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Beglaubigungen

In einer so genannten Beglaubigungsklausel wird notariell bestätigt, dass eine Person, deren Identität vom Notar überprüft wird, ihre eigene Unterschrift an einem bestimmten Tag auf eine bestimmte Urkunde gesetzt hat.

Durch die Beglaubigung werden etwaige zukünftige Beweisprobleme oder Streitigkeiten vermieden, da die Unterschriftsleistung mit Hilfe einer Kontrollunterschrift des Klienten, die beim Notar verbleibt, jederzeit nachvollzogen werden kann. Ebenso können firmenmäßige Zeichnungen, zum Beispiel durch den Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, beglaubigt und nachvollziehbar gemacht werden. Für eine Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis, der Ihren vollständigen Namen (Vorname, Familienname, allenfalls Doppelname, aktueller Name nach Verheiratung oder Ehescheidung), Ihr Geburtsdatum, im gegebenen Fall Ihren Titel und Ihre Unterschrift aufweist. Sollten Sie keinen aktuellen Ausweis besitzen, bringen Sie bitte zusätzlich zum Lichtbildausweis Dokumente mit, die den letztgültigen Stand Ihrer Personaldaten wiedergeben (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Dokument über sonstige Namensänderung, Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde etc.) sowie
  • diejenige Urkunde, die von Ihnen beglaubigt unterschrieben werden soll. Sollte diese Urkunde nicht von Ihnen selbst verfasst, sondern von einer anderen Stelle zur Verfügung gestellt worden sein (zB Banken, Behörden, Rechtsanwälte etc.), bitten wir Sie um Überprüfung der Richtigkeit Ihrer Personaldaten (insbesondere korrekte Schreibweise Ihres Namens sowie Richtigkeit Ihres Geburtsdatums). Bei etwaigen Fehlern lassen Sie diese direkt bei der zuständigen Stelle verbessern und nehmen Sie zur Unterschriftsbeglaubigung gleich die korrigierte Version der Urkunde mit.

Wird die Unterschriftsbeglaubigung für einen anderen Staat gebraucht, ist in vielen Fällen zusätzlich zur Beglaubigung durch den Notar weiters eine Apostille (Bestätigungsklausel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien) oder eine Überbeglaubigung durch die jeweilige ausländische Botschaft vorgeschrieben.

Sie können gerne von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten wegen eines Beglaubigungstermins kommen. Ein kurze telefonische Voranmeldung ist von Vorteil, damit können allfällige Wartezeiten durch Terminkoordination für Sie verringert werden.

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