Testament, Erbvertrag, Erb- und Pflichtteilsverzicht
Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet der geregelten Rechtsnachfolge und helfen Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer Probleme bzw. geordneten Regelung Ihrer Angelegenheiten. Vor allem bietet Ihnen eine Speicherung und Registrierung Ihres Testamentes im Zentralen Testamentsregister des österreichischen Notariats die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille tatsächlich verwirklicht wird. Durch die Hinterlegung und Registrierung wird der Verlust oder die Unterdrückung eines Testaments verhindert und eine Berücksichtigung im Verlassenschaftsverfahren garantiert.
Testamentsformen
Das österreichische Recht kennt verschiedene Formen der Errichtung eines letzten Willens. In der Praxis werden am häufigsten Privattestamente errichtet. Der gesamte Inhalt eines eigenhändigen Testamentes muss zu seiner Gültigkeit vom Testamentsverfasser (Testator) handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden. Ein fremdhändiges Testament muss vom Testator und drei fähigen Zeugen unterfertigt werden. Die Zeugen müssen neben ihrer Unterschrift einen Zeugenzusatz setzen (zB "als ersuchter Zeuge des letzten Willens") und dürfen in der letztwilligen Anordnung weder selbst begünstigt werden noch mit einer begünstigten Person näher verwandt oder verschwägert sein. Lassen Sie deshalb eine letztwillige Anordnung von Ihrem Notar nach Ihren Vorstellungen verfassen oder zumindest im Zweifel noch zu Lebzeiten von Ihrem Notar auf die formelle und inhaltliche Gültigkeit überprüfen. So ersparen Sie Ihren Erben unangenehme Überraschungen im Fall der Fälle.