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Grundbuch

Sämtliche Grundstücke auf dem Gebiet der Republik Österreich sind im so genannten "Grundbuch" registriert. Das Grundbuch ist ein von den Gerichten elektronisch geführtes Verzeichnis, aus dem im wesentlichen ersichtlich ist, wer Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft ist, wem - vom Eigentumsrecht abgesehen - bestimmte Rechte am Grundstück zustehen, ob die Liegenschaft mit einer Hypothek belastet ist und vieles mehr.

Das Grundbuch ist öffentlich, das heißt jedermann kann Einsicht nehmen und sich über die wichtigsten Eckdaten hinsichtlich eines bestimmten Grundstückes und den Eigentümer informieren. Das Grundbuch ermöglicht somit einen geordneten Verkehr mit Liegenschaften, da sich ein Kaufinteressent vor Vertragsabschluss umfassend über den aktuellen Grundbuchstand informieren kann und auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Grundbuchseintragungen vertrauen darf.

Jeder Notar ist gesetzlich verpflichtet, in seiner Kanzlei die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um jedermann Einsicht in das Grundbuch gewähren zu können. Einen Grundbuchsauszug erhalten Sie gegen Kostenersatz in unserer Kanzlei unkompliziert und jederzeit auch ohne Terminvereinbarung.

Liegenschaftsrecht

Wohnungseigentum

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