Skip to main content

Bedingte Erbantrittserklärung

Vereinfacht gesprochen liegt der Vorteil der bedingten Erbantrittserklärungserklärung in einer Haftungsbeschränkung für die Erben, insbesondere wenn sie die Lebens- und Vermögensumstände des Erblassers nicht genau kennen. Der Notar ist in diesem Fall verpflichtet, eine formelle Vermögensaufstellung, das so genannte Verlassenschaftsinventar, zu errichten. Nachteil der bedingten Erbantrittserklärung sind allerdings die längere Verfahrensdauer und die Kosten der Inventarserrichtung für die Schätzung des Vermögens durch gerichtlich beeidete Sachverständige.

Verlassenschaften

Unbedingte Erbantrittserklärung

Der Notar als Gerichtskommissär

Cookies & Externe Inhalte: Wir brauchen Ihre Zustimmung!
Diese Webseite verwendet Cookies und Google Analytics. Ausserdem wird Google Maps verwendet, um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können. Um die Google Maps Karte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie in der Datenschutzerklärung.