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Bedingte Erbantrittserklärung

Vereinfacht gesprochen liegt der Vorteil der bedingten Erbantrittserklärungserklärung in einer Haftungsbeschränkung für die Erben, insbesondere wenn sie die Lebens- und Vermögensumstände des Erblassers nicht genau kennen. Der Notar ist in diesem Fall verpflichtet, eine formelle Vermögensaufstellung, das so genannte Verlassenschaftsinventar, zu errichten. Nachteil der bedingten Erbantrittserklärung sind allerdings die längere Verfahrensdauer und die Kosten der Inventarserrichtung für die Schätzung des Vermögens durch gerichtlich beeidete Sachverständige.

Verlassenschaften

Unbedingte Erbantrittserklärung

Der Notar als Gerichtskommissär