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Liegenschaftsrecht

Der Jurist überprüft und informiert Sie über rechtliche Risken und klärt, was für den sicheren Kauf oder Verkauf nötig ist. Wir berücksichtigen dabei die Interessen aller Vertragsteile und vertreten Ihre Rechte bei Grundbuch und anderen Behörden. Der Notar hält für Sie ein Paket bereit, in dem von Beratung und Vertrag bis zur Grundbuchsübertragung alles enthalten ist. Die treuhändige Abwicklung des Immobilienkaufvertrages erfolgt ausschließlich mit der Notartreuhandbank.

Eintragungen im Grundbuch erfolgen nur aufgrund öffentlicher Urkunden oder solcher Privaturkunden, bei denen die Unterschriften der Vertragsparteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.

Weiters sind in vielen Fällen öffentlich-rechtliche Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag einzuholen (Ausländergrundverkehr, Grundverkehrskommission, Agrarbehörde etc).

Auch in diesen Fällen kümmern wir uns gerne um die erforderlichen Bewilligungen und um die Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen, damit Ihr Eigentumsrecht ordnungsgemäß im Grundbuch registriert wird.

Grundbuch

Wohnungseigentum

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