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Treuhandschaften

Bei der Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen fungiert Ihr Notar in vielen Fällen als Treuhänder für die Abwicklung der Kaufpreisberichtigung. Das ist vor allem in Fällen mit Fremdfinanzierung des Kaufpreises über eine Bank oder Bausparkasse sowie bei grundbücherlicher Sicherstellung des Kredites oder Darlehens durch Eintragung einer Hypothek im Grundbuch erforderlich. Sinn einer Treuhandschaft ist eine Absicherung für alle Beteiligten eines Kaufvertrages:

  • Der Käufer hat die Sicherheit, dass sein Geld erst dann an den Verkäufer weitergeleitet wird, wenn alle Voraussetzungen für den Eigentumserwerb erfüllt sind.
  • Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass der Kaufpreis beim Treuhänder wirklich hinterlegt wurde und er sein Geld tatsächlich erhält.
  • Der finanzierenden Bank oder Bausparkasse gegenüber haftet der Treuhänder dafür, dass das Eigentumsrecht des Käufers nur gleichzeitig mit dem Pfandrecht der Bank bzw. der Bausparkasse im Grundbuch eingetragen wird. Dieses Pfandrecht besichert den Kredit oder das Darlehen für den Kaufpreis.

Treuhandregister