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Der Notar als Gerichtskommissär

Das Bezirksgericht beauftragt den Notar als Gerichtskommissär. Er soll die nächsten Angehörigen, letztwillige Verfügungen und die Vermögensverhältnisse (einschließlich allfällliger Schulden) festzustellen und dafür sorgen, dass die Erben alle wichtigen rechtlichen Informationen und schließlich den Nachlass übertragen erhalten.

Wir informieren und beraten unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten. Oft hilft es schon, wenn alle an einem Tisch sitzen.

Falls erforderlich übernehmen wir auch für Sie die Grundbuchs- oder Firmenbucheintragung.

Die Durchführung einer Verlassenschaftsabhandlung erfolgt in Österreich bei den Bezirksgerichten unter starker Einbeziehung der Öffentlichen Notare, die zahlreiche Aufgaben als Abgeordnete des Gerichts (als Gerichtskommissäre) erledigen.

Die Sterbefälle, die in den örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Bezirksgerichtes fallen, werden nach einer für das gesamte Jahr im vorhinein festgelegten Verteilungsordnung auf die Notare am Sitz des Gerichtes verteilt.

Verlassenschaften

Bedingte Erbantrittserklärung

Unbedingte Erbantrittserklärung